Roland Rechtsschutz erläutert die Regelungen zur Beitragszahlung bei vorzeitigem Vertragsende und informiert über die Folgen für den Versicherungsschutz. Es gilt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, Folgendes:
In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.