Roland Rechtsschutz erläutert die Bezahlung der Beiträge und informiert über die Zahlungsmodalitäten und Fristen für den Rechtsschutzversicherungsschutz.
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen.
Die Versicherungsperiode umfasst dementsprechend
- bei Monatsbeiträgen einen Monat,
- bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
- bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
- bei Jahresbeiträgen ein Jahr.