Roland Rechtsschutz bietet Rechtsschutz für Wohnung und Grundstück und informiert über die versicherten Leistungen bei rechtlichen Streitigkeiten im Immobilienbereich.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile.
Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus
- Miet- und Pachtverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeiten wegen Mieterhöhung),
- sonstigen Nutzungsverhältnissen (zum Beispiel Streitigkeit um ein Wohnrecht),
- dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile betreffen (zum Beispiel Streitigkeit um den Verlauf der Grundstücksgrenze).
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
- Eigentümer,
- Vermieter,
- Verpächter,
- Mieter,
- Pächter,
- sonstiger Nutzungsberechtigter.
Die Eigenschaften und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst genutzte Wohnobjekt wechseln, geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über und umfasst auch Versicherungsfälle,
- die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt eintreten oder
- die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.
Wenn Sie ein Objekt wechseln, das Sie für Ihre gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit selbst nutzen, dann gilt dies nur unter folgender Voraussetzung:
Das neue Objekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Mietoder Pachthöhe einen höheren als den vereinbarten Beitrag ausmachen.