Roland Berufsrechtsschutz gibt Auskunft über den vorhandenen Rechtsschutz und erläutert die bestehenden Leistungen im beruflichen Versicherungsschutz. Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Sie haben in diesem Baustein Rechtsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, verbeamtete Person, Richter:in).
Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:
- einer gewerblichen Tätigkeit,
- einer freiberuflichen Tätigkeit,
- einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Diese Tätigkeiten zählen dann nicht mehr zu dem hier abgesicherten beruflichen Lebensbereich, sondern werden dem selbstständigen Lebensbereich zugeordnet.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor:
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Rente sind.
2. Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen
ist.
Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht / Roland Berufsrechtsschutz enthalten:
- Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
- die Grund-Bausteine
- Privat-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz,
- Immobilien-Rechtsschutz,
- außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.