Roland Berufsrechtsschutz erklärt, was nicht versichert ist, und gibt einen Überblick über die Ausschlüsse im beruflichen Rechtsschutzversicherungsschutz. Für den Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz gilt, Folgendes:
1. Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten)
Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn
- Arbeits-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz im beruflichen Bereich
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
2. Inhaltliche Ausschlüsse
Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
- vor Verfassungsgerichten oder
- vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof).
Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr als Bedienstete:r internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.