In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden Basis folgendes für Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn
•Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3), es sei denn, es handelt sich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung dinglicher Rechte an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
•Steuer-Rechtsschutz (siehe Ziffer Ip-Ba 3.5)
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn
•Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3), es sei denn, es handelt sich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung dinglicher Rechte an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
•Steuer-Rechtsschutz (siehe Ziffer Ip-Ba 3.5)
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026