In der Rechtsschutz der Roland gelten im Tarif Privat-Rechtsschutz folgende Einschränkungen im Versicherungsschutz :
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
•Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
•der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
•Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
•Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Einschränkungen Versicherungsschutz / Roland Privat-Rechtsschutz
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