In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für Sozial-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in privaten Angelegenheiten oder in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich in privaten Angelegenheiten oder in Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026