In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat Plus folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
• Abweichend von Ziffer A 6.2.8 (Kapitalanlage-Ausschluss) besteht im privaten Bereich Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kapitalanlagegeschäften, wenn der Anlagebetrag, um den es in dem Versicherungsfall geht, die Summe von 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Anlagebetrag besteht anteilig Versicherungsschutz.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.9 (Ausschluss Darlehensvergabe) besteht Versicherungsschutz für die private Vergabe von Darlehen bis zu einer Darlehenssumme von 100.000 Euro. Bei einer höheren Darlehenssumme besteht anteilig Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Abweichend von Ziffer A 6.2.8 (Kapitalanlage-Ausschluss) besteht im privaten Bereich Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kapitalanlagegeschäften, wenn der Anlagebetrag, um den es in dem Versicherungsfall geht, die Summe von 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Anlagebetrag besteht anteilig Versicherungsschutz.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.9 (Ausschluss Darlehensvergabe) besteht Versicherungsschutz für die private Vergabe von Darlehen bis zu einer Darlehenssumme von 100.000 Euro. Bei einer höheren Darlehenssumme besteht anteilig Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026