In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026