In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif 55+ folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
„Gelegentlich“ bedeutet:
• Sie üben die Tätigkeiten lediglich im Einzelfall aus,
• die Tätigkeiten stellen keine dauerhafte Erwerbsquelle dar und
• Sie üben nicht öfter als zwölfmal je Kalenderjahr eine selbstständige Tätigkeit aus.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Ihrer gelegentlichen gewerblichen, selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
„Gelegentlich“ bedeutet:
• Sie üben die Tätigkeiten lediglich im Einzelfall aus,
• die Tätigkeiten stellen keine dauerhafte Erwerbsquelle dar und
• Sie üben nicht öfter als zwölfmal je Kalenderjahr eine selbstständige Tätigkeit aus.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026