In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Privat folgendes für Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
• Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Es besteht auch Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird, das nur vorsätzlich begangen werden kann.
Ebenso besteht Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit
• einer ehrenamtlichen oder
• beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit oder
• Ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer oder Arzt steht.
Voraussetzung ist,
• dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt und
• dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
S+p
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Allgemeiner Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
• Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
• Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
Es besteht auch Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Vergehen vorgeworfen wird, das nur vorsätzlich begangen werden kann.
Ebenso besteht Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Verbrechens, wenn der Vorwurf im Zusammenhang mit
• einer ehrenamtlichen oder
• beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit oder
• Ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer oder Arzt steht.
Voraussetzung ist,
• dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt und
• dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
S+p
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026