In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif 55+ Basis folgendes für Rechtsschutz in Betreuungsverfahren:
Diese Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht. Ausnahme: Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie sind nicht mitversichert.
- Telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- Rückruf-Service für den Privatbereich
- Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- Vertrags- und Dokumentencheck für den Privatbereich
- Vertrags-Download für den Privatbereich
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Diese Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht. Ausnahme: Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie sind nicht mitversichert.
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