In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif StrafrechtPlus Privat folgendes für Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Hier haben Sie Versicherungsschutz
Im StrafrechtPlus Privat besteht weltweit Versicherungsschutz.
- Abweichend von Ziffer A 5.1.2 werden die dort aufgeführten Kosten für einen Verkehrsanwalt nicht übernommen. Ergänzend zu Ziffer A 5.1.2 übernehmen wir die Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungs- bzw. Verwaltungsbehörde. Die Kosten werden bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte übernommen.
- Ergänzend zu Ziffer A 5.2.1 tragen wir Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
- Ergänzend zu Ziffer A 5.3.1 tragen wir auch die angemessenen Kosten für solche Sachverständigengutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Kriterien von Ziffer 5.3.6.1 sinngemäß.
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalt.
Hinweis: Wenn die Gebühren des Rechtsanwalts nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung. Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen, wenn
• wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, bevor Sie diese unterzeichnet hatten, oder
• Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
- Wir übernehmen außerdem die einem Nebenkläger in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten für den Rechtsanwalt des gegnerischen Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum StrafrechtPlus Privat aufgezeigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
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Im StrafrechtPlus Privat besteht weltweit Versicherungsschutz.
- Abweichend von Ziffer A 5.1.2 werden die dort aufgeführten Kosten für einen Verkehrsanwalt nicht übernommen. Ergänzend zu Ziffer A 5.1.2 übernehmen wir die Kosten für notwendige Reisen des Rechtsanwalts an den Ort des zuständigen Gerichts oder den Sitz der Ermittlungs- bzw. Verwaltungsbehörde. Die Kosten werden bis zur Höhe der Sätze für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte übernommen.
- Ergänzend zu Ziffer A 5.2.1 tragen wir Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
- Ergänzend zu Ziffer A 5.3.1 tragen wir auch die angemessenen Kosten für solche Sachverständigengutachten, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag gegeben haben. Hinsichtlich der Angemessenheit gelten die Kriterien von Ziffer 5.3.6.1 sinngemäß.
- Wir tragen anstelle der gesetzlichen Vergütung auch Leistungen aus einer schriftlichen Honorarvereinbarung mit einem für Sie tätigen Rechtsanwalt.
Hinweis: Wenn die Gebühren des Rechtsanwalts nach der Honorarvereinbarung die gesetzlich vorgesehene Vergütung überschreiten, dann erstatten wir nur die angemessene Vergütung. Die Angemessenheit bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs der Leistungen des Rechtsanwalts und der Schwierigkeit der Sache.
Wir prüfen die Angemessenheit von Honorarvereinbarung und anwaltlicher Abrechnung. Auf die Unangemessenheit der Honorarvereinbarung können wir uns nicht berufen, wenn
• wir der Honorarvereinbarung schriftlich zugestimmt haben, bevor Sie diese unterzeichnet hatten, oder
• Sie einen von uns vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt haben.
- Wir übernehmen außerdem die einem Nebenkläger in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sie entstandenen Kosten, soweit Sie diese freiwillig übernehmen, um zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird, obwohl ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht. Die Kosten für den Rechtsanwalt des gegnerischen Nebenklägers tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung.
In den in Ziffer A 6 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum StrafrechtPlus Privat aufgezeigt.
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