In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz auch für Verträge
• mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
• für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren, sofern diese nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz auch für Verträge
• mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
• für Fahrzeuge, die während der Vertragslaufzeit auf Sie zugelassen waren, sofern diese nach der Abmeldung durch Sie veräußert werden.
Ausnahme: Es besteht kein Versicherungsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026