In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat Plus folgendes für Rechtsschutz in Betreuungsverfahren:
Vorsorge-Rechtsschutz bei Pflegebedürftigkeit der Eltern:
Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Über die Beratung hinaus besteht auch Versicherungsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind. Wir übernehmen die Kosten in diesen Fällen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Vorsorge-Rechtsschutz bei Pflegebedürftigkeit der Eltern:
Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit Ihrer Eltern. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Über die Beratung hinaus besteht auch Versicherungsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn die Eltern im Rahmen dieses Vertrags mitversichert sind. Wir übernehmen die Kosten in diesen Fällen bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026