In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privatkunden Basis folgendes für Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn
• Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2)
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten, nicht selbstständigen Bereich (siehe Ziffer A 3.4)
• Steuer-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.5)
• Sozial-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.6)
• Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.7)
• Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11.1 und 3.11.3)
• Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (siehe Ziffer A 3.14)
• Internet-Rechtsschutz für den privaten Bereich, speziell Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet (siehe Ziffer A 3.17.1.1)
In folgender Leistungsart gilt eine Wartezeit von einem Jahr nach Versicherungsbeginn
• Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen aus dem Eherecht (siehe Ziffer A 3.11.2)
Ausnahme: im verkehrsrechtlichen Bereich besteht keine Wartezeit.
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt ebenfalls keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt im Verkehrsbereich Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgenden Leistungsarten gilt eine Wartezeit von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn
• Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2)
• Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten, nicht selbstständigen Bereich (siehe Ziffer A 3.4)
• Steuer-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.5)
• Sozial-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.6)
• Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten, nicht selbstständigen sowie beruflichen Bereich (siehe Ziffer A 3.7)
• Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11.1 und 3.11.3)
• Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (siehe Ziffer A 3.14)
• Internet-Rechtsschutz für den privaten Bereich, speziell Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet (siehe Ziffer A 3.17.1.1)
In folgender Leistungsart gilt eine Wartezeit von einem Jahr nach Versicherungsbeginn
• Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen aus dem Eherecht (siehe Ziffer A 3.11.2)
Ausnahme: im verkehrsrechtlichen Bereich besteht keine Wartezeit.
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt ebenfalls keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Ergänzend zu Ziffer A 11 gilt im Verkehrsbereich Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026