In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif 55+ folgendes für Rechtsschutz in Betreuungsverfahren:
Diese Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht.
Ausnahme: Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie sind nicht mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Diese Leistung kann auch von Ihren nicht mitversicherten Kindern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es dabei um Ihre Betreuung geht.
Ausnahme: Auseinandersetzungen zwischen Ihren Kindern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und die Wahrnehmung der Interessen Ihrer Kinder gegen Sie sind nicht mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026