In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Steuer-Rechtsschutz:
• Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.11 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026