In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Berufs-Rechtsschutz folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
(1) Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
(2) Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(3) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
(4) Abweichend von Ziffer A 6.2.13 besteht Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
(1) Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
(2) Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Kalenderjahr.
(3) Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
(4) Abweichend von Ziffer A 6.2.13 besteht Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Bediensteter internationaler oder supranationaler Organisationen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026