In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif 55+ folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
Im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ setzen wir voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind. Deshalb gilt der Arbeits-Rechtsschutz für Sie ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung sowie auf dem Gebiet der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung sowie des Beihilferechts.
Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Hinweise:
Auch als Arbeitgeber von Beschäftigungsverhältnissen haben Sie ausschließlich Versicherungsschutz, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. (Das heißt, dass Auseinandersetzungen mit einer hauptberuflich angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft nicht versichert sind).
Dies gilt auch für mitversicherte Personen. Sollten diese noch berufstätig sein, muss der Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz versichert werden, damit sie den vollen Versicherungsschutz im Arbeits-Rechtsschutz erhalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Im Zielgruppen-Baustein Rechtsschutz 55+ setzen wir voraus, dass Sie nicht mehr berufstätig sind. Deshalb gilt der Arbeits-Rechtsschutz für Sie ausschließlich für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung sowie auf dem Gebiet der betrieblichen bzw. beruflichen Altersversorgung sowie des Beihilferechts.
Zu den versicherten Arbeitsverhältnissen zählen auch hauswirtschaftliche Beschäftigungs- und Pflegeverhältnisse für Sie als Arbeitgeber.
Hinweise:
Auch als Arbeitgeber von Beschäftigungsverhältnissen haben Sie ausschließlich Versicherungsschutz, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. (Das heißt, dass Auseinandersetzungen mit einer hauptberuflich angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft nicht versichert sind).
Dies gilt auch für mitversicherte Personen. Sollten diese noch berufstätig sein, muss der Grund-Baustein Berufs-Rechtsschutz versichert werden, damit sie den vollen Versicherungsschutz im Arbeits-Rechtsschutz erhalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026