In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026