In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für Versicherungsschutz als Kleinunternehmer:
•Im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz als Kleinunternehmer im Rahmen des Umfangs von Ziffer P 3.
Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer liegt vor, wenn
•der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und
•keine Mitarbeiter beschäftigt werden.
Hinweis: Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Es kommt nicht darauf an, dass außer der Nebentätigkeit auch ein Hauptberuf ausgeübt wird.
•Nehmen Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit auf?
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten, zum Beispiel Kauf von notwendigen Büroausstattungen, jedoch für längstens 12 Monate.
Wichtig: Auseinandersetzungen um die Anmietung von Gewerberäumen sind versichert, wenn Sie auch den Baustein Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden abgeschlossen haben. Bei Auseinandersetzungen aus der Anstellung von Mitarbeitern besteht nur Versicherungsschutz, wenn Sie auch den Baustein Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben.
Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1) um.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
P
Das heißt zum Beispiel, die Anlage des Eigentümers eines Zweifamilienhauses ist versichert, wenn sie dem Eigentümer des Hauses alleine gehört, die Anlage einer Eigentümergemeinschaft auf einem Mehrfamilienhaus dagegen nicht.
•Ihr Vertrag beendet wird,
•der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird,
•die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
•Im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit besteht Versicherungsschutz als Kleinunternehmer im Rahmen des Umfangs von Ziffer P 3.
Eine selbstständige Nebentätigkeit als Kleinunternehmer liegt vor, wenn
•der Gesamtumsatz aus dieser Tätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalls höchstens die in § 19 Abs. 1 UstG genannte Summe beträgt und
•keine Mitarbeiter beschäftigt werden.
Hinweis: Eine Tätigkeit ist nebenberuflich, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Es kommt nicht darauf an, dass außer der Nebentätigkeit auch ein Hauptberuf ausgeübt wird.
•Nehmen Sie und/oder Ihr mitversicherter Lebenspartner eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit auf?
Dann erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die Vorbereitungszeit. Unter den Versicherungsschutz fallen alle dazugehörigen Vorbereitungstätigkeiten, zum Beispiel Kauf von notwendigen Büroausstattungen, jedoch für längstens 12 Monate.
Wichtig: Auseinandersetzungen um die Anmietung von Gewerberäumen sind versichert, wenn Sie auch den Baustein Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden abgeschlossen haben. Bei Auseinandersetzungen aus der Anstellung von Mitarbeitern besteht nur Versicherungsschutz, wenn Sie auch den Baustein Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben.
Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit wandelt sich der Versicherungsvertrag automatisch in eine Kombination aus Rechtsschutz für gewerbliche und private Risiken (F, V1g, Ig sowie P, B, Vp, Ip, +p, S+p, aÄ) ohne Berücksichtigung einer erneuten Wartezeit (siehe Ziffer A 6.1.1) um.
Sie können innerhalb von sechs Monaten nach Umwandlung des Vertrags verlangen, dass
P
Das heißt zum Beispiel, die Anlage des Eigentümers eines Zweifamilienhauses ist versichert, wenn sie dem Eigentümer des Hauses alleine gehört, die Anlage einer Eigentümergemeinschaft auf einem Mehrfamilienhaus dagegen nicht.
•Ihr Vertrag beendet wird,
•der Vertrag in ein Rechtsschutz-Produkt für Privatkunden geändert wird,
•die Umstellung auf die neuen Risiken erst greift, wenn uns die Änderung bekannt ist. In diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Vorbereitungstätigkeiten und es besteht eine Wartezeit für die neuen Risiken (siehe Ziffer A 6.1.1).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026