In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung:
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
•Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
•die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörenden Grundstückes.
-
Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
•Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
•die Grund-Bausteine
•Berufs-Rechtsschutz,
•Verkehrs-Rechtsschutz,
•Immobilien-Rechtsschutz,
•außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.7.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Privat-Rechtsschutz aufgezeigt. Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
•Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
•die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörenden Grundstückes.
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Folgende Lebensbereiche sind mit einem separaten Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:
•Ergänzungs-Bausteine und Zielgruppen-Bausteine sowie
•die Grund-Bausteine
•Berufs-Rechtsschutz,
•Verkehrs-Rechtsschutz,
•Immobilien-Rechtsschutz,
•außerdem die Bausteine für Geschäftskunden und sonstige Bausteine.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis A 2.1.7.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Privat-Rechtsschutz aufgezeigt. Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026