In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat-Rechtsschutz folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
•Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau von maßgefertigten Möbeln in eine neu errichtete oder umgebaute selbstbewohnte Wohneinheit (zum Beispiel einer Küche oder einem Einbauschrank) wahrzunehmen.
•Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
•Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
(1) über Investitionsgütergeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
(2) über Nebengeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
(3) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
P
Wenn Sie sich zum Beispiel durch eine Firmengründung selbstständig machen möchten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
•Abweichend von Ziffer A 6.2.2 besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit dem Kauf und Einbau von maßgefertigten Möbeln in eine neu errichtete oder umgebaute selbstbewohnte Wohneinheit (zum Beispiel einer Küche oder einem Einbauschrank) wahrzunehmen.
•Es besteht Versicherungsschutz für personenbezogene Versicherungs-Verträge (zum Beispiel Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-Versicherung)
•Es besteht Versicherungsschutz auch im Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit als Kleinunternehmer für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus folgenden schuldrechtlichen Verträgen:
(1) über Investitionsgütergeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
(2) über Nebengeschäfte.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Im Rechtsschutz für Investitionsgüter- und Nebengeschäfte ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus der Anschaffung, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben sowie Praxen und Teilen davon nicht versichert.
(3) sowie für Versicherungs-Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG stehen.
Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Kein Rechtsschutz besteht insgesamt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechts.
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Wenn Sie sich zum Beispiel durch eine Firmengründung selbstständig machen möchten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026