In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Vermieter folgendes für Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten vermieteten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht auch bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern, wenn nicht Sie, sondern die Hausverwaltung in Ihrem Namen die Handwerker beauftragen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten vermieteten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen. Versicherungsschutz besteht auch bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern, wenn nicht Sie, sondern die Hausverwaltung in Ihrem Namen die Handwerker beauftragen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026