In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat Plus folgendes für Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
• Wir übernehmen die Kosten
• im Rahmen des Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1) und
• Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall,
• im Rahmen des Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.
• Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Überleitungsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII - wegen der Verpflichtung zum Elternunterhalt. Die erste Kontaktaufnahme des Sozialamts bei Ihnen wegen der Prüfung oder Geltendmachung von Überleitungsansprüchen gilt abweichend von Ziffer A 9 bereits als Eintritt des Versicherungsfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Wir übernehmen die Kosten
• im Rahmen des Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1) und
• Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall,
• im Rahmen des Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.
• Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Überleitungsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII - wegen der Verpflichtung zum Elternunterhalt. Die erste Kontaktaufnahme des Sozialamts bei Ihnen wegen der Prüfung oder Geltendmachung von Überleitungsansprüchen gilt abweichend von Ziffer A 9 bereits als Eintritt des Versicherungsfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026