In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Privat Plus folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
• Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.5 besteht Versicherungsschutz aus Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen den Betrag von 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitsgebers
Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz:
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines schriftlichen Angebots Ihres Arbeitgebers zur Aufhebung des Arbeitsvertrags (Aufhebungsvertrag) kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Betriebs- oder Personalrat. Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.5 besteht Versicherungsschutz aus Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen mit einem Gesamtjahreseinkommen von maximal 50.000 Euro. Wir übernehmen die Kosten bis zu 40.000 Euro je Versicherungsfall. Übersteigt das Gesamtjahreseinkommen den Betrag von 50.000 Euro, besteht auch kein anteiliger Versicherungsschutz.
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitsgebers
Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz:
- Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Folgende Leistungen erweitern den Versicherungsschutz zum Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026