In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Immobilien-Rechtsschutz Privatkunden folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Abweichend von Ziffer A 6.2.15 haben Sie Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026