Roland Immobilienrechtsschutz informiert über den vorhandenen Rechtsschutz und beschreibt die bestehenden Leistungen für Immobilienangelegenheiten.
In der Roland Rechtsschutzversicherung gilt für den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz, Folgendes:
1. Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre als Wohneinheit selbst genutzten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in folgenden Eigenschaften nutzen: als
- Eigentümer:in,
- Mieter:in,
- Pächter:in,
- Sonstige:r Nutzungsberechtigte:r.
Es sind alle selbst genutzten Wohneinheiten sowie Ihre unbebauten privat und ausschließlich selbst genutzten Grundstücke sowie Kleingärten innerhalb Deutschlands versichert. Alle selbst genutzten Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie, um Strom gegen Bezahlung in das öffentliche Netz einzuspeisen (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzung dafür ist:
- Sie sind alleinige:r Eigentümer:in, Betreiber:in, Mieter:in oder Nutznießer:in der Anlage und
- die Anlage ist fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
2. Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass sich versicherte Immobilien in Deutschland befinden müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.