Roland Immobilienrechtsschutz erläutert die versicherten Rechtsbereiche und informiert über die abgedeckten Angelegenheiten im Immobilienrechtsschutz.
In der Roland Rechtsschutzversicherung gilt für den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz, folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Privatkunden aufgezeigt.
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Sie haben Versicherungsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Die Kosten übernehmen wir bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen mit Handwerkern wahrzunehmen.
- Steuer-Rechtsschutz
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- ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
- Es besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wegen der Heranziehung zu einmaligen und laufenden Anlieger- und Erschließungsabgaben.
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- Verwaltungs-Rechtsschutz
Ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien, um Ihre rechtlichen Interessen in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten sowie in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden wahrzunehmen.
- Straf-Rechtsschutz
ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für die Verteidigung, wenn Ihnen ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Sie haben Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
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- Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
- Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
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Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungsschutz:
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- Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen.
- Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
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Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Immobilien für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (zum Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service
für den Privatbereich - JurOnline – Online Rechtsberatung
für den Privatbereich - JurCheck – präventive Vertragsprüfung
für den Privatbereich - JurLoad – Mustervorlagen zum Download
für den Privatbereich - Rechtsdienstleistungen