Roland Immobilienrechtsschutz informiert darüber, was nicht versichert ist, und beschreibt die Ausschlüsse im Rechtsschutz für Immobilienangelegenheiten.
In der Roland Rechtsschutzversicherung gilt für den Grund-Baustein Immobilien-Rechtsschutz, folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Immobilien-Rechtsschutz für Privatkund:innen aufgezeigt.
1. Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten)
(1) Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eingetreten ist.
In folgender Leistungsart gilt eine Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, es sei denn, es handelt sich um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung dinglicher Rechte an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Verwaltungs-Rechtsschutz.
Für alle weiteren in Ihrem Baustein gewählten Leistungsarten gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
2. inhaltliche Ausschlüsse
(1) Streitigkeiten wegen
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt nicht hinsichtlich der Heranziehung zu Anlieger- und Erschließungsabgaben
(2) Streitigkeiten
- in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie
- in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Ausnahme: Dieser Ausschluss gilt teilweise nicht. Wir übernehmen die Kosten bis zu 50.000 Euro je Versicherungsfall.