In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für versicherte Fahrzeuge:
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter,
• Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Ausnahme: Wasser- und Luftfahrzeuge sind ausschließlich mitversichert, wenn diese privat auf Sie zugelassen sind.
Die Motorfahrzeuge oder Anhänger müssen
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie oder den Agrar-Betrieb zugelassen sein,
Ausnahme:
Versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen (siehe Ziffer 1.2) zugelassen sind.
• auf Ihren Namen oder auf Ihren Agrar-Betrieb mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb gemietet sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb als privater Carsharing-Nutzer gebucht sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Ausnahme: Fahrzeuge mit Kurzzeitzulassungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Ausnahme: Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen zugelassen sind. Gleiches gilt für die mit Versicherungskennzeichen auf den Namen dieser Personen versehenen oder gemieteten oder im Rahmen von Carsharing gebuchten Fahrzeuge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter,
• Fahrer
von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Ausnahme: Wasser- und Luftfahrzeuge sind ausschließlich mitversichert, wenn diese privat auf Sie zugelassen sind.
Die Motorfahrzeuge oder Anhänger müssen
• bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie oder den Agrar-Betrieb zugelassen sein,
Ausnahme:
Versichert sind auch Motorfahrzeuge zu Lande, die auf Ihr Kleinunternehmen (siehe Ziffer 1.2) zugelassen sind.
• auf Ihren Namen oder auf Ihren Agrar-Betrieb mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb gemietet sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen oder Ihrem Agrar-Betrieb als privater Carsharing-Nutzer gebucht sein,
• zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Ausnahme: Fahrzeuge mit Kurzzeitzulassungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Sie haben auch Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Ausnahme: Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf die in Ihrem Betrieb beschäftigten Personen zugelassen sind. Gleiches gilt für die mit Versicherungskennzeichen auf den Namen dieser Personen versehenen oder gemieteten oder im Rahmen von Carsharing gebuchten Fahrzeuge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026