In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
Außerdem haben Sie Versicherungsschutz für die vorübergehende Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen, die sich auf Ihrem Betriebsgelände befinden.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz für die versicherten gewerblichen bzw. landwirtschaftlich genutzten Einheiten in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
• Rechtsschutz für Bauherren
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) haben ausschließlich Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Die Kosten übernehmen wir bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Weiterhin ausgeschlossen sind
• Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
• Beteiligungen an Immobilienfonds.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Außerdem haben Sie Versicherungsschutz für die vorübergehende Vermietung von bis zu fünf Ferienwohnungen, die sich auf Ihrem Betriebsgelände befinden.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.15 besteht Versicherungsschutz für die versicherten gewerblichen bzw. landwirtschaftlich genutzten Einheiten in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind. Die Kosten übernehmen wir bis zu 100.000 Euro je Versicherungsfall.
• Rechtsschutz für Bauherren
Abweichend von Ziffer A 6.2.2 (Baurisiko-Ausschluss) haben ausschließlich Sie Versicherungsschutz in der Eigenschaft als Bauherr von ausschließlich gewerblich selbst genutzten oder zukünftig gewerblich selbst genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
• dem Erwerb des Baugrundstücks,
• der Errichtung des Gebäudes oder Gebäudeteils oder
• der baubehördlich genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
Die Kosten übernehmen wir bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
Ausnahme: Weiterhin ausgeschlossen sind
• Auseinandersetzungen aus der Finanzierung eines unter Ziffer A 6.2.2 genannten Vorhabens/Bauvorhabens,
• Beteiligungen an Immobilienfonds.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026