In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar Plus folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
• Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie als Arbeitgeber für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz zur gerichtlichen Abwehr von Lohn- und Schadenersatz-Ansprüchen nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG), die ein Arbeitnehmer eines von Ihnen beauftragten Subunternehmens oder von weiteren unterbeauftragten Subunternehmen gegen Sie als Geschäftskunde oder gegen Ihr versichertes Unternehmen erhebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht auch Versicherungsschutz für Sie als Arbeitgeber für die Beratung hinsichtlich eines schriftlichen Angebots zur Aufhebung eines Arbeitsvertrags oder mehrerer Arbeitsverträge (Aufhebungsvertrag). Abweichend von Ziffer A 9.2.5 gilt das Angebot zur Aufhebung als Versicherungsfall.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.4 besteht auch Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht für Sie als Arbeitgeber.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz zur gerichtlichen Abwehr von Lohn- und Schadenersatz-Ansprüchen nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG), die ein Arbeitnehmer eines von Ihnen beauftragten Subunternehmens oder von weiteren unterbeauftragten Subunternehmen gegen Sie als Geschäftskunde oder gegen Ihr versichertes Unternehmen erhebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026