In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
• Es besteht Versicherungsschutz
• im privaten Lebensbereich,
• für den land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb,
um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.27 besteht Versicherungsschutz, um Ihre Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Verfahren wahrzunehmen. Das heißt, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Kürzung oder Rückforderung von nationalen und EU-Fördergeldern für den landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt.
Ausnahme: Es wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns gezahlten Kosten zu erstatten.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.26 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über die Vergabe von Studienplätzen. Wir übernehmen die Kosten nach Ziffer A 14 für bis zu fünf Studienplatzklagen (Eil- und Hauptverfahren) während der Vertragsdauer.
• Es besteht Versicherungsschutz in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Es besteht Versicherungsschutz
• im privaten Lebensbereich,
• für den land- oder forstwirtschaftlichen bzw. Agrar-Betrieb,
um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.27 besteht Versicherungsschutz, um Ihre Interessen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Verfahren wahrzunehmen. Das heißt, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit der Kürzung oder Rückforderung von nationalen und EU-Fördergeldern für den landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt.
Ausnahme: Es wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie den Verstoß vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die von uns gezahlten Kosten zu erstatten.
• Abweichend von Ziffer A 6.2.26 besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen über die Vergabe von Studienplätzen. Wir übernehmen die Kosten nach Ziffer A 14 für bis zu fünf Studienplatzklagen (Eil- und Hauptverfahren) während der Vertragsdauer.
• Es besteht Versicherungsschutz in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026