In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Vereins-Rechtsschutz folgendes für Rechtsdienstleistungen:
Zusätzlich zu Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende – also im versicherten Zeitraum – eingetreten ist.
Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
• innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und
• im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Zusätzlich zu Ziffer A 9 gilt Folgendes:
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende – also im versicherten Zeitraum – eingetreten ist.
Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die
• innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und
• im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein genannten Tätigkeit stehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026