In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Verkehrs-Rechtsschutz Firmenfahrzeuge folgendes für Drohnen-Rechtsschutz:
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter,
• Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 4 kg. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen.
Mitversicherte Personen sind
• Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
• Die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
V1g
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen übernehmen sollen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als
• Eigentümer,
• Halter,
• Erwerber,
• Leasingnehmer/Mieter,
• Pilot/Führer/Lenker
von Drohnen und Coptern mit einem Abfluggewicht bis 4 kg. Wir übernehmen die Kosten bis zu 10.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis: Kein Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Verstößen gegen Flugverbotszonen.
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen.
Mitversicherte Personen sind
• Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
• Die mitversicherten Personen des im Versicherungsschein für den privaten Bereich genannten Inhabers oder Geschäftsführers sowie dessen mitversicherte Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.7.
V1g
Widerspruchsrecht:
Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt, können Sie dem widersprechen. Als Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, ob wir Kosten für mitversicherte Personen übernehmen sollen.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die natürlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
(Leistungsarten, ROLAND Rechts-Services, ROLAND Support-Services)
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Die konkreten Leistungsbeschreibungen zu den Überschriften finden Sie unter Ziffer A 3. Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für alle Firmenfahrzeuge aufgezeigt.
Der besseren Übersicht wegen haben wir die Nummerierung übernommen. So können Sie die Beschreibung immer unter dem gleichen Punkt im Allgemeinen Teil finden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026