In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Schadenersatz-Rechtsschutz:
• Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Dies kann die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Widerrufs-, Duldungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Versicherungsschutz besteht für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Abweichend von Ziffer A 6.2.3 besteht Versicherungsschutz im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz auch für die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Ansprüche nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten. Dies kann die Abwehr von Unterlassungs-, Beseitigungs-, Widerrufs-, Duldungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Vornahme von Handlungen sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026