In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Straf-Rechtsschutz:
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen, wenn das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Ergänzend zu Ziffer A 3.9.1 bleibt der Versicherungsschutz bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen, wenn das Vergehen im Zusammenhang mit der Nutzung Ihrer Privatfahrzeuge steht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026