In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht:
• Wir übernehmen die Kosten
• im Rahmen des Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1) und
• Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall,
• im Rahmen des Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.
• Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Überleitungsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII - wegen der Verpflichtung zum Elternunterhalt. Voraussetzung ist, dass die Beratung tatsächlich erfolgt und separat abrechenbar ist. Die erste Kontaktaufnahme des Sozialamts bei Ihnen wegen der Prüfung oder Geltendmachung von Überleitungsansprüchen gilt abweichend von Ziffer A 8. bereits als Eintritt des Versicherungsfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Wir übernehmen die Kosten
• im Rahmen des Familien- und Unterhaltsrechts (siehe Ziffer A 3.11.1) und
• Erbrechts (siehe Ziffer A 3.11.3)
bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall,
• im Rahmen des Eherechts (siehe Ziffer A 3.11.2) bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall.
• Es besteht Versicherungsschutz für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts Überleitungsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII - wegen der Verpflichtung zum Elternunterhalt. Voraussetzung ist, dass die Beratung tatsächlich erfolgt und separat abrechenbar ist. Die erste Kontaktaufnahme des Sozialamts bei Ihnen wegen der Prüfung oder Geltendmachung von Überleitungsansprüchen gilt abweichend von Ziffer A 8. bereits als Eintritt des Versicherungsfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026