In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Beratungs-Rechtsschutz:
- Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für versicherte Personen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer
Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
- Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren
Abweichend von Ziffer A 3.16.1 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für versicherte Personen in Ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer
Abweichend von Ziffer A 3.16.2 übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall.
- Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026