In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für ROLAND Support-Services:
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Lebenslagenberatung
- Vermittlung eines Forderungsmanagement-Büros
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im privaten Lebensbereich, beruflichen nicht selbstständigen sowie privaten Verkehrsbereich außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
• der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wir verfügen über ein großes Dienstleisternetzwerk und bieten Ihnen Services von externen Dienstleistern. In diesem Baustein ist Folgendes versichert:
- Lebenslagenberatung
- Vermittlung eines Forderungsmanagement-Büros
Abweichend von Ziffer A 4.2 gilt Folgendes:
Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im privaten Lebensbereich, beruflichen nicht selbstständigen sowie privaten Verkehrsbereich außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens zweijährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
• der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Ergänzend zu Ziffer A 5 gilt Folgendes:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026