In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Vereins-Rechtsschutz folgendes für Verwaltungs-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen als Verein in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich, um Ihre rechtlichen Interessen als Verein in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026