In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung:
• auf Wohneinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage muss fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten, auf dem versicherten Hof befindlichen Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.
• Auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der versicherten landwirtschaftlich genutzten Gebäude.
• auf Gewerbeeinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis:
• Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
• Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
• Auf sonstigen Flächen
Photovoltaik-, Biogas- oder Windkraftanlagen, die sich auf dem sonstigen landwirtschaftlichen Grundstück sowie auf Feldern und Äckern befinden, sind nur im Rahmen des Plus-Bausteins Agrar (+AGR) versichert.
AGR
-
Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.9.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• auf Wohneinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Mieter, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage muss fester Bestandteil des ausschließlich oder teilweise selbst genutzten, auf dem versicherten Hof befindlichen Wohngebäudes und/oder des dazugehörigen Grundstücks sein.
• Auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der versicherten landwirtschaftlich genutzten Gebäude.
• auf Gewerbeeinheiten
Sie haben in diesem Baustein auch Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen wollen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Anlage zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie (zum Beispiel Photovoltaik-, Windkraft-, Biothermieanlagen oder Mühlräder).
Voraussetzungen:
• Sie sind alleiniger Eigentümer, Betreiber oder Nutznießer der Anlage und
• die Anlage ist fester Bestandteil der bereits bestehenden, in Ihrem Eigentum befindlichen oder angemieteten, überwiegend selbst genutzten Gewerbeeinheiten und/oder des dazugehörigen Grundstücks.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 5.000 Euro je Kalenderjahr.
Hinweis:
• Die Anmietung von weiteren, nicht zur versicherten Gewerbeeinheit gehörenden Flächen zur Aufstellung von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie ist nicht versichert.
• Die Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit den Genehmigungsverfahren für die Errichtung der Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Energie sind nicht versichert.
• Auf sonstigen Flächen
Photovoltaik-, Biogas- oder Windkraftanlagen, die sich auf dem sonstigen landwirtschaftlichen Grundstück sowie auf Feldern und Äckern befinden, sind nur im Rahmen des Plus-Bausteins Agrar (+AGR) versichert.
AGR
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Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutz-Vertrag gelten auch für die mitversicherten Personen nach Ziffer A 2.1.1 bis 2.1.9.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026