In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Leistungsumfang im Ausland:
Wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht, tragen wir im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
- Abweichend von Ziffer A 5.3.6 stellen wir Ihnen
• im privaten Lebensbereich,
• im nicht selbstständigen beruflichen Bereich sowie
• im privaten verkehrsrechtlichen Bereich
ein zinsloses Darlehen bis zu 1.000.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Abweichend von Ziffer A 5 gilt zum Forderungsmanagement ausschließlich Folgendes:
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen. Dies beinhaltet die Kosten für
• die außergerichtliche Mahnung,
• die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie
• bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Kosten für Rechtsanwälte werden nicht getragen.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
-
Wir übernehmen die Kosten von bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel, die bis zu fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
-
Wir übernehmen keine Kosten, wenn
• nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
• der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
• im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Über Ziffer A 9 hinaus gilt Folgendes:
-
Es besteht Versicherungsschutz über Ziffer A 9.1 hinaus unter den Voraussetzungen, dass:
• ein bei uns bestehender Versicherungsvertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Tod endet,
• dieser Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat,
• keine Prämienrückstände bei Beendigung des Vertrages bestehen,
• der beendete Vertrag mindestens die Bausteine Firmen-Rechtsschutz (F), Agrar-Rechtsschutz (AGR) oder Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) umfasste und
• im direkten Anschluss ein Vertragsabschluss mit Ihnen oder Ihrem Erben erfolgt, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst
im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- für Verträge mit dem Baustein nÄ
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene bei uns versicherte freiberufliche Tätigkeit (Ärzte) bei Auseinandersetzungen mit der kassenärztlichen Vereinigung durch eine prämienfreie Nachhaftung von vier Jahren nach Vertragsbeendigung.
- für Verträge mit den Bausteinen F oder AGR
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene bei uns versicherte gewerbliche, freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit bei Auseinandersetzungen aus dem
• Steuer-Rechtsschutz,
• Sozial-Rechtsschutz und
• Straf-Rechtsschutz
durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
AGR
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Wenn im Ausland keine gesetzliche Vergütungsregelung besteht, tragen wir im Antidiskriminierungs-Rechtsschutz die Kosten für Rechtsanwälte maximal bis zur Höhe des Betrags, der nach der deutschen Vergütungsregelung zu erstatten wäre.
Wir tragen Ihre Kosten für Reisen an den Ort des zuständigen ausländischen Gerichts, wenn dieses Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat. Die Reisekosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen.
- Abweichend von Ziffer A 5.3.6 stellen wir Ihnen
• im privaten Lebensbereich,
• im nicht selbstständigen beruflichen Bereich sowie
• im privaten verkehrsrechtlichen Bereich
ein zinsloses Darlehen bis zu 1.000.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Abweichend von Ziffer A 5 gilt zum Forderungsmanagement ausschließlich Folgendes:
Wir übernehmen die Kosten des Inkasso-Verfahrens für unstreitige, fällige vertragliche Forderungen von bis zu 100.000 Euro durch das von uns benannte Inkasso-Unternehmen. Dies beinhaltet die Kosten für
• die außergerichtliche Mahnung,
• die gerichtliche Titulierung im Mahnverfahren sowie
• bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Deutschland.
Kosten für Rechtsanwälte werden nicht getragen.
Abweichend von Ziffer A 7 gilt ausschließlich für das Forderungsmanagement Folgendes:
-
Wir übernehmen die Kosten von bis zu fünf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel, die bis zu fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden.
-
Wir übernehmen keine Kosten, wenn
• nach der Bonitätsauskunft über den Schuldner Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Forderung nicht beigebracht werden kann, oder
• der Schuldner Einwände gegen die Forderung erhebt oder
• im gerichtlichen Mahnverfahren Widerspruch einlegt.
Über Ziffer A 9 hinaus gilt Folgendes:
-
Es besteht Versicherungsschutz über Ziffer A 9.1 hinaus unter den Voraussetzungen, dass:
• ein bei uns bestehender Versicherungsvertrag durch Geschäfts-/Praxisaufgabe oder Tod endet,
• dieser Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat,
• keine Prämienrückstände bei Beendigung des Vertrages bestehen,
• der beendete Vertrag mindestens die Bausteine Firmen-Rechtsschutz (F), Agrar-Rechtsschutz (AGR) oder Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilberufe (nÄ) umfasste und
• im direkten Anschluss ein Vertragsabschluss mit Ihnen oder Ihrem Erben erfolgt, der mindestens die Bausteine Privat-Rechtsschutz (P) und Plus-Baustein Privat (+p) umfasst
im nachfolgend beschriebenen Umfang:
- für Verträge mit dem Baustein nÄ
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene bei uns versicherte freiberufliche Tätigkeit (Ärzte) bei Auseinandersetzungen mit der kassenärztlichen Vereinigung durch eine prämienfreie Nachhaftung von vier Jahren nach Vertragsbeendigung.
- für Verträge mit den Bausteinen F oder AGR
• Wir verlängern den Versicherungsschutz für die vorangegangene bei uns versicherte gewerbliche, freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit bei Auseinandersetzungen aus dem
• Steuer-Rechtsschutz,
• Sozial-Rechtsschutz und
• Straf-Rechtsschutz
durch eine prämienfreie Nachhaftung von drei Jahren nach Vertragsbeendigung.
AGR
Leistungen aus einem anderen Rechtsschutz-Vertrag sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026