In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Im Forderungsmanagement:
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
(1) die Forderung ist fällig und unstreitig,
(2) es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
(3) die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen. Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer F 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Sie haben Versicherungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Vertragsforderungen bis zu 100.000 Euro unter folgenden Voraussetzungen:
(1) die Forderung ist fällig und unstreitig,
(2) es ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben,
(3) die Forderung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Die Geltendmachung der Forderung erfolgt durch ein von uns benanntes Inkasso-Unternehmen. Im Fall der teilweisen oder vollständigen Uneinbringlichkeit der Hauptforderung erfolgt die Kostenübernahme gemäß Ziffer F 5.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026