In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Sozial-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Es besteht Versicherungsschutz ausschließlich im Zusammenhang mit Ihrer versicherten selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Tätigkeit, um Ihre rechtlichen Interessen in Widerspruchsverfahren vor deutschen Behörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Sozialgerichten wahrzunehmen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026