In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Agrar-Rechtsschutz folgendes für Fahrer oder Insassen von Fahrzeugen:
• Sie sind ferner als Fahrer von und als Insasse in fremden oder eigenen Fahrzeugen versichert. Die fremden Fahrzeuge sind nicht versichert.
• Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
• Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
• Insasse,
• Fußgänger,
• Rollstuhlfahrer,
• Radfahrer oder
• Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen sowie für den Miteigentümer, Hoferben und Altenteiler sowie deren mitversicherten Familienangehörigen (siehe Ziffer AGR 2.2)
• Die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter sind auch als Fahrer in fremden Fahrzeugen versichert, wenn diese geschäftlich für Sie unterwegs sind. Die genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
• Sie sind ferner als Fahrer von und als Insasse in fremden oder eigenen Fahrzeugen versichert. Die fremden Fahrzeuge sind nicht versichert.
• Versichert sind alle Personen (mitversicherte Personen) in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen der versicherten Motorfahrzeuge.
• Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als
• Insasse,
• Fußgänger,
• Rollstuhlfahrer,
• Radfahrer oder
• Fahrer von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Dies gilt auch für Ihre mitversicherten Familienangehörigen sowie für den Miteigentümer, Hoferben und Altenteiler sowie deren mitversicherten Familienangehörigen (siehe Ziffer AGR 2.2)
• Die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter sind auch als Fahrer in fremden Fahrzeugen versichert, wenn diese geschäftlich für Sie unterwegs sind. Die genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026