In der Rechtsschutz der Roland gilt im Tarif Firmenrechtsschutz folgendes für Mitversicherte Personen und Unternehmen sind:
(1) Inhaber,
(2) gesetzliche Vertreter juristischer Personen,
(3) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter,
(4) Ihre im Versicherungsschein genannten, inländischen Niederlassungen, soweit sie nicht rechtlich selbstständig sind.
Voraussetzung:
Die mitversicherten Personen sind
(1) für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und
(2) in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
(1) Inhaber,
(2) gesetzliche Vertreter juristischer Personen,
(3) die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter,
(4) Ihre im Versicherungsschein genannten, inländischen Niederlassungen, soweit sie nicht rechtlich selbstständig sind.
Voraussetzung:
Die mitversicherten Personen sind
(1) für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und
(2) in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026